EU-Richtlinie 2023/2673 · E-Commerce
Widerrufsbutton für PrestaShop ab 19. Juni 2026 — so setzen Sie die neue Pflicht rechtssicher um
Ab dem 19. Juni 2026 muss jeder Onlineshop, der an Verbraucher in der EU verkauft, einen klar sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen — eine elektronische Widerrufsfunktion, mit der Kunden einen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn geschlossen haben. Wenn Sie einen PrestaShop-Shop betreiben, gilt diese Pflicht auch für Sie. Wir erklären, was die EU-Richtlinie 2023/2673 verlangt und wie Sie Ihren Shop mit einem fertigen PrestaShop-Modul anpassen.

Was der Widerrufsbutton ist und woher die Pflicht stammt
Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Widerrufsbutton“ durchgesetzt, der Gesetzestext spricht dagegen von einer Widerrufsfunktion. Die Pflicht ergibt sich aus der Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023, die die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU um einen neuen Artikel 11a ergänzt. In Deutschland wird sie durch den neuen § 356a BGB umgesetzt. Das Prinzip ist einfach: Was sich mit wenigen Klicks bestellen lässt, soll sich mit wenigen Klicks widerrufen lassen.
Für Betreiber eines PrestaShop-Shops bedeutet das eine konkrete technische Änderung — im Shop muss ein deutlich sichtbarer, leicht erreichbarer Widerrufsbutton erscheinen, der während der gesamten Widerrufsfrist (in der Regel 14 Tage) verfügbar ist.
• 19. Dezember 2025 — Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2023/2673 in nationales Recht; das deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
• 19. Juni 2026 — ab diesem Tag gilt die Widerrufsbutton-Pflicht für Online-Händler. Eine Schonfrist gibt es nicht.
Wer den Widerrufsbutton bereitstellen muss
Die Pflicht trifft praktisch jeden B2C-Onlineshop, der sich an Verbraucher in der EU richtet. Die Richtlinie 2023/2673 erfasst alle Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden: physische Waren, digitale Produkte, Abonnements, Online-Kurse und Dienstleistungen. Sobald nur ein Produkt in Ihrem PrestaShop-Shop widerrufsfähig ist, müssen Sie den Widerrufsbutton vorhalten.
Auch ausländische Händler sind betroffen, wenn sie gezielt deutsche Verbraucher ansprechen — etwa über eine .de-Domain, deutschsprachige Inhalte oder Lieferung nach Deutschland. Dann gilt deutsches Recht und damit die Widerrufsbutton-Pflicht.
Wie der Widerrufsbutton aussehen und funktionieren muss
Die Richtlinie schreibt kein bestimmtes Design vor, stellt aber klare Anforderungen an die Funktion. Der Button muss:
Sichtbar und leicht erreichbar sein
Es genügt nicht, die Funktion in den AGB, in einer Linkliste im Footer neben Impressum oder in einem tiefen Untermenü zu verstecken. Der Widerrufsbutton muss sich visuell abheben und dort sein, wo Nutzer ihn intuitiv erwarten — typischerweise im Kundenkonto, in der Bestellübersicht oder auf einer klar gekennzeichneten Seite.
Eindeutig beschriftet sein
Die Beschriftung sollte eine unmissverständliche Formulierung wie „Vertrag hier widerrufen“ oder Gleichwertiges tragen. Der Kunde muss auf einen Blick verstehen, wofür der Button gedacht ist.
Zu einem echten Prozess führen, nicht nur zu Informationen
Nach dem Klick muss der Verbraucher den Widerruf tatsächlich erklären können — das Formular sollte die nötigen Angaben (Name, Bestellnummer) erfassen, und der Shop muss eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger versenden. Diese Bestätigung hat im Streitfall Beweiswert.
Welche Folgen ein fehlender Widerrufsbutton hat
Die Risiken sind in Deutschland besonders konkret. Wird der Widerrufsbutton nicht oder fehlerhaft bereitgestellt, drohen Bußgelder — und vor allem kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, die im deutschen E-Commerce gängige Praxis sind. Hinzu kommt: Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich über die üblichen 14 Tage hinaus. Eine frühzeitige, saubere Umsetzung schützt Sie vor genau diesen Kostenfallen.
Widerrufsbutton in PrestaShop einbauen — der einfachste Weg
Die Konformität mit der Richtlinie 2023/2673 erreichen Sie auf zwei Wegen: Sie lassen die Funktion von einem Entwickler von Grund auf bauen, oder Sie installieren ein fertiges PrestaShop-Modul, das die Arbeit übernimmt. Der zweite Weg ist schneller, günstiger und sicherer — Sie müssen nicht raten, ob Ihre Umsetzung alle rechtlichen Vorgaben erfüllt.
Unser Modul für PrestaShop fügt Ihrem Shop einen vollständig konformen Widerrufsbutton hinzu:
| Funktion | Ihr Nutzen |
|---|---|
| Sichtbarer Widerrufsbutton | Im Kundenkonto und an der Bestellung platziert — erfüllt die Erreichbarkeitspflicht. |
| Widerrufsformular | Auch für Gastbesteller ohne Login nutzbar, erfasst die nötigen Angaben. |
| Automatische E-Mail-Bestätigung | Mit Datum und Uhrzeit auf dauerhaftem Datenträger — rechtssicherer Nachweis. |
| Verwaltung im Back Office | Alle Widerrufe an einem Ort, mit Status und Export. |
| Konfigurierbare Frist und Texte | Widerrufsfrist und Button-Beschriftung an Ihren Shop anpassbar. |
Fügen Sie Ihrem PrestaShop-Shop in wenigen Minuten einen rechtssicheren Widerrufsbutton hinzu — ohne Programmierung.
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Häufige Fragen zum Widerrufsbutton in PrestaShop
- Ersetzt der Widerrufsbutton die bisherigen Widerrufswege?
- Nein. Er ist ein zusätzlicher, verpflichtender Weg — Verbraucher können weiterhin per E-Mail oder Brief widerrufen. Der Button ergänzt diese Wege, ersetzt sie aber nicht.
- Gilt die Pflicht auch für digitale Dienste und Abonnements in PrestaShop?
- Ja. Die Richtlinie 2023/2673 erfasst alle Fernabsatzverträge, einschließlich digitaler Dienste, Abonnements, E-Books und Online-Kurse, sofern ein Widerrufsrecht besteht.
- Ich betreibe einen mehrsprachigen PrestaShop-Shop — unterstützt das Modul das?
- Ja. Beschriftung und Inhalte des Widerrufsbuttons lassen sich an jede Sprachversion Ihres Shops anpassen, sodass Sie in jedem EU-Markt konform bleiben.
- Was gilt für Bestellungen, die vor dem 19. Juni 2026 aufgegeben wurden?
- Die Pflicht zur Bereitstellung des Buttons gilt für jede Bestellung, für die das Widerrufsrecht beim Inkrafttreten der Regeln noch aktiv ist.
